Allgemeine Vertrags- und Lieferbedingungen Bott EDV-Systeme GmbH

 


1.     Systemvoraussetzungen

Für den Betrieb der Bauset-Software gelten folgende Mindest-  Hardwarevoraussetzungen:

 

PC Pentium IV 1600 MHz

Eine Bauset-Installation benötigt bis zu 40 GByte Festplattenkapazität. Zusätzlich wird Platz für erfasste Projekte benötigt.

2048 MByte Arbeitsspeicher

DVD-Laufwerk

Betriebssystem Windows 2000/XP/Vista/7

 

Alle Komponenten müssen der aktuellen Kompatibilitätsliste für MS- Windows 2000/XP/Vista/7 entsprechen.

 

Die Peripheriegeräte (Plotter und Drucker) müssen über einen passenden, aktuellen und funktionsfähigen Treiber für das eingesetzte Betriebssystem verfügen

2.             Preisbasis

Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Lieferungen und Leistungen erfolgen zu den Preisen und Bedingungen des Kaufvertrages bzw. der schriftlichen Auftragsbestätigung. Die darin genannten Preise sind verbindlich.

3.     Zahlungen

 

Wird eine Lieferung zum vorgesehenen Liefertermin aus Gründen, die Bott nicht zu vertreten hat, verzögert, ist der volle Kaufpreis bei erklärter Lieferbereitschaft fällig.

 

4.     Eigentumsrechte

 

Die Verkaufspreise beinhalten eine Lizenz für den Käufer als zeitlich unbegrenztes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den gekauften Programmen und Daten in der aufgrund des Kaufes gelieferten Version. Weitergehende Rechte werden nicht übertragen. Die Nutzung der gekauften Module ist erst dann gestattet, wenn die  Softwarelizenzen und die Daten voll gezahlt bzw. die Mietgebühren in voller Höhe entrichtet sind.

 

Bestandteil der Lieferung auf der Bauset-CD ist auch eine Programmdokumentation, die ein Nachschlagewerk für den geschulten Anwender darstellt. Sie kann eine Schulung nicht ersetzen. Sie enthält Informationen für Regelfälle und setzt den Besitz von Geräten voraus, die die entsprechenden Fähigkeiten von Betriebssystem und Hardware her zulassen.

 

Sollten event. Hardware und Betriebssystem für die Anwendung solcher Fähigkeiten nicht geeignet sein, können daraus keine Rechte hergeleitet werden.

 

Die Programmdokumentation erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und hundertprozentige Richtigkeit. Maßgebend für den Programmablauf ist im Zweifelsfall immer die Menü- und Dialogsteuerung des Bauset und nicht die Dokumentation.

 

Die in der Dokumentation enthaltenen Informationen und Daten entsprechen nach sorgfältiger Prüfung dem neuesten Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Etwa dennoch enthaltene Druckfehler und Irrtümer können  nicht ausgeschlossen werden. Die Angaben in der Dokumentation und in der Preisliste Softwaresystem Bauset haben informativen Charakter ohne Zusicherung von Eigenschaften.

 

Der Gebrauch von Bauset-Modulen ist nur auf den Arbeitsplätzen erlaubt, für die der Kunde eine Lizenz erworben hat. Der Kunde ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass Dritte keinen Zugriff auf Originale oder Kopien der Bauset-Module erhalten.

 

Der Kunde hat das Recht und die Pflicht, die Bauset-Module für den eigenen Gebrauch zur Datensicherung auf eigene Datenträger zu kopieren. Hat er die Sicherung versäumt, kann nur die neueste Version der Bauset-Module als kostenpflichtiges Update geliefert werden.

5.     Gewährleistung

Die Gewährleistungspflicht für die Bauset-Module, auch für die gelieferten Updates, beträgt sechs Monate ab dem Zeitpunkt der Lieferung. Bott genügt seiner Gewährleistungspflicht, wenn er bei event. Fehlern einen Weg aufzeigt, auf dem solche Fehler umlaufen werden können. Voraussetzung dafür ist, dass der Kunde eine exakte Fehlererzeugungsbeschreibung und ggf. auf Anforderung von Bott Daten liefert, mit denen sich der Fehler zielsicher reproduzieren lässt. Ist ein Kunde der Meinung, es handele sich um einen schwerwiegenden Programmfehler, der ihn bei der Arbeit wesentlich behindere, muss die vorbeschriebene Fehlererzeugungsbeschreibung unbedingt schriftlich erfolgen.


 

Nach Wahl kann Bott stattdessen auch kostenlos eine neuere Version von Bauset liefern, die dann vom Kunden kostenlos installiert wird. Durch eine Mängelrüge oder eine der vorgenannten Abhilfen wird die Gewährleistungspflicht nicht unterbrochen oder verlängert.

6.             Ständige Softwareberatung - Info-Line

Der Kunde kann während der Einarbeitung in Bauset in den ersten sechs Wochen nach der Erstinstallation einen kostenlosen Beratungsdienst in Anspruch nehmen. Das heißt, er kann Bott während der normalen Geschäftszeiten über die dafür benannte Serviceleitung anrufen und um Rat fragen.

 

Diese Info-Line ist besetzt an folgenden Arbeitstagen:

 

Montag – Donnerstag 08.00 - 12.00 und 13.00 - 16.30

Freitag                                    08.00 - 12.00 und 13.00 - 15.00

 

Die Inanspruchnahme des Beratungsdienstes setzt voraus, dass der Ratsuchende im entsprechenden Bereich voll auf das Bauset geschult ist. Eine Schulung am Telefon ist nicht möglich.

 

Bott hat das Recht, die Beratung eines offensichtlich nicht ausreichend geschulten Anrufers abzulehnen und eine vorherige Schulung zu verlangen.

 

Werden bei einer Beratung direkt programmabhängige Punkte besprochen, ist eine Beratung nur dann möglich, wenn der Kunde mit der neuesten Version arbeitet. Ältere Programmversionen werden von Bott nicht vorgehalten.

 

Will der Kunde die telefonische Beratung auch nach Ablauf der ersten sechs Wochen nach der Erstbestellung in Anspruch nehmen, so kann er dies im Rahmen des Komplett Service Vertrages tun oder die kostenpflichtige Hotlinenummer 0900-5-Bauset in Anspruch nehmen oder für einen Pauschalbetrag täglich oder monatlich Hotlinesupport zu kaufen.

 

Bott behält sich die Änderungen der Info-Line Zeiten vor.

7.             Zahlungsverzug

Ist der Kunde mit Zahlungen an Bott, gleich aus welcher Lieferung oder Leistung, mehr als vier Wochen in Verzug, ist Bott unabhängig von den gesetzlichen Möglichkeiten berechtigt, sämtliche Leistungen dem Kunden gegenüber, auch die Beanspruchung der Info-Line, so lange zu verweigern, bis die ausstehenden Beträge bei Bott eingegangen sind.

8.     Eigentumsvorbehalt

Bott behält sich das Eigentum an den gelieferten Produkten bis zur vollständigen Tilgung des Kaufpreises und bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger (Saldo-)Forderungen vor.

9.             Allgemeines

Bei Erscheinen einer neuen Version der Bauset-Module sind ältere Versionen  nicht mehr lieferbar.

 

Erfolgt eine Fehleranalyse, auch während der Gewährleistungspflicht, im Hause des Kunden, werden die Kosten dafür nach Aufwand berechnet.

 

Bott haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, dass Bott deren Vernichtung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat und der Käufer sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand wieder hergestellt werden können.

 

Der Kunde muß deshalb laufend seine Daten in der aktuellen Form auf ein anderes als das Hauptmedium sichern, um sich selbst vor Verlusten zu schützen und fehlerhafte gegen gesicherte austauschen zu können.

 

Dies gilt insbesondere vor der Anwendung von Sonderprogrammen (das sind z.B. Installationsprogramme und Datenumsetzungsprogramme bei Versionswechsel), bei denen eine Beeinflussung von Kundendaten aber nie gänzlich ausgeschlossen werden kann.

 

Der Kunde oder seine Mitarbeiter können sich nicht darauf berufen, diese Verpflichtung nicht gekannt zu haben. Die event. notwendige Restaurierung der Daten erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten.

 

Bott übernimmt weder ausdrücklich noch stillschweigend eine weitergehende Haftung irgendwelcher Art. Auch die Haftung für Verkäuflichkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck, sowie die Haftung für zufällige Schäden oder Folgeschäden, die sich aus der Bereitstellung, dem Betrieb oder der Verwendung der Programme und Daten ergeben oder damit zusammenhängen, sind ebenfalls ausgeschlossen.

 

Besondere Zusicherungen von Bott gelten nur, wenn sie von Bott schriftlich bestätigt sind.

 

Erfüllungsort ist Elsenfeld Gerichtsstand für alle vertraglichen und mit dem Vertrag in Zusammenhang stehenden Ansprüchen ist Aschaffenburg