Bedingungen/Leistungen Service-Vertrag

 


1    Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand sind die dem Kunden gelieferten Bauset Softwaremodule, soweit für diese Module ein Komplett-Service-Vertrag angeboten wird.

 

Betriebssystemteile aller Art und Dienstprogramme der Hardwarehersteller sowie Software anderer Hersteller sind generell nicht Vertragsgegenstand des Komplett-Service-Vertrages.

 

Der Servicevertrag unterteilt sich in drei Pakete Servicepaket Hotline/Schulung, Servicepaket Software und Mitgliedschaft meinHausplaner-Netzwerk. Alle Servicepakete sind unabhängig voneinander bestellbar.

 

Werden vom Kunden weitere Bauset Softwaremodule nachgekauft, werden diese Module automatisch Bestandteil des Komplettservicevertrages. Die Gebühren des Komplettservicevertrags werden entsprechend angepasst.

 

Der Vertrag verlängert nicht die gesetzliche Gewährleistungsfrist für die Lieferung der Bauset Software.

2    Leistungsbestandteile

Folgende Leistungen sind Bestandteil des Komplett-Service-Vertrages je nach Bestellung der einzelnen Servicepakete:

2.1    Hotline(enthalten in Servicepaket Hotline/Schulung)

 

Ständige telefonische Unterstützung der geschulten Anwender zu der jeweils aktuellen Bauset-Version zu den geschäftsüblichen Zeiten. Die Anwenderbetreuer von Bott stehen von Montag bis Donnerstag von 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr, sowie am Freitag von 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr zur Verfügung.

2.2    Softwarelieferungen(enthalten in Servicepaket Schulung)

 

Lieferung aller Neuerungen und Erweiterungen für alle Module, die in dem Komplett-Service-Vertrag enthalten sind.

 

Lieferung von Kopierlizenzen für bestimmte Module der Bauset-Software, die im Folgenden aufgeführt sind. Kopierlizenz bedeutet dabei das Recht des Kunden die Software auf beliebigen Rechnersystemen im eigenen Büro einzusetzen. Weiterhin ist es dem Kunden gestattet, von der Software die in der Kopierlizenz eingeschlossen ist, beliebig oft Kopien anzufertigen und diese kostenlos an seine eigenen Kunden weiterzugeben. Das Copyright der Bauset-Software muss dabei gewahrt werden.

 

Kostenlos bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Kunde keinerlei Gebühren oder Kosten mit Ausnahme für Verpackung und den Versand der Software an seinen Kunden berechnen darf. Handel mit der Software gleich welcher Art ist ausdrücklich nicht gestattet, dies gilt insbesondere auch für Handel oder Anbieten von Dienstleistungen bei denen ein oder mehrere Module der Software als Bestandteil enthalten sind.

 

Lieferung Bauset-Schnellkalkulation

Excel-Kalkulationsblätter(benötigt Microsoft Excel, das nicht im Lieferumfang enthalten ist) zur einfachen und schnellen Kalkulation eines Hauses durch Eingabe von Parametern. Insgesamt stehen über 40 Parameter zur Eingabe zur Verfügung. Die Parameter sind auf eigene Kalkulationsbedürfnisse anpassbar. Zusätzlich werden zum Preis auch Wohnfläche und Rauminhalt des Hauses berechnet.

 

Lieferung einer Kopierlizenz für die Software BAUSET PR-CAD Präsentations-Paket                                                                                

Präsentations-Software für Bauset-Daten

Die ideale Software zur Präsentation und Weitergabe von Bauset-Entwürfen an Dritte.

 

Zeichenfunktionen

In dien bestehenden Pläne kann mit den Bauset Zeichenfunktionen gezeichnet werden, ohne die Original Bauset-Daten zu ändern. Es können Symbole oder Bitmaps in die Pläne eingefügt werden, um es z. B. dem Bauherren zu  ermöglichen eine Möblierung vorzunehmen. Es können beliebige Texte in die Bauset-Pläne eingegeben werden, um z. B. damit der Bauherr z. B. Bemerkungen oder Änderungswünsche eintragen kann. Längen, Höhen, Winkel und Flächen können direkt in der Zeichnung gemessen werden. Die Pläne können gedruckt werden oder als Bitmap exportiert werden.

 

Graphische Echtzeitdarstellung

Sehr schnelle farbige Darstellung des gesamten 3D-Modells oder beliebiger Ausschnitte auch perspektivisch per Knopfdruck. Farb-/Materialgestaltung über einfachste Eingabemaske oder Drag & Drop. Texturen, Transparenz, Architektur-Mapping, verschiedene Rendering-Algorithmen. Verschieben, vergrößern, verkleinern, drehen nach allen Richtungen. Alles in Echtzeit mit enormer Geschwindigkeit ohne vorherige zeitaufwendige Aufbereitung des Modells. Deshalb auch jederzeit reale Bewegungssimulation möglich. Ausgabe der Bilder/Ausschnitte von Bildern auf Drucker. Speichern von Bildern als BMP-Datei für die Übergabe in beliebige Windows-Programme.

3    Vergünstigungen und Rabatte

4    Schulung(enthalten in Servicepaket Hotline/Schulung)

 

Während der Laufzeit des Vertrags kann der Kunde oder Mitarbeiter des Kunden  an allen stattfindenden Bauset-Seminaren in Elsenfeld zum Sonderpreis von € 245,-- pro Seminartag und € 125,-- pro halben Tag teilnehmen. Die Mindestteilnehmerzahl pro Seminar beträgt 3 Teilnehmer. Verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit, so wird der Tagessatz jährlich nach den neuen Kosten festgelegt.

5    Dienstleistung(enthalten in Servicepaket Hotline/Schulung)

 

Während der Laufzeit des Vertrags kann der Kunde bei Bauset Dienstleistung im Stundensatz zum Festpreis von € 79,-- für Mitarbeiter des Supports, bzw. € 98,-- pro Stunde für Mitarbeiter der Entwicklung bzw. Projektleitung erwerben. Verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit, so wird der Tagessatz jährlich nach den neuen Kosten festgelegt.

6    Mitgliedschaft im meinHausplaner-Netzwerk

 

Mitgliedschaft im meinHausplaner-Netzwerk, als Referenzarchitekt gemäß den Regelungen zur Mitgliedschaft meinHausplaner-Netzwerk. Die Mitgliedschaft im meinHausplaner-Netzwerk umfasst folgende Leistungen: Empfehlungsmarketing des Kunden durch E-Mail an die meinHausplaner-Nutzer. Kostenloses Hosting von Planungsentwürfen des Kunden auf dem meinHausplaner-Server, Weitergabe der Kontaktdaten des Kunden an die Nutzer von meinHausplaner.

7    Vertragsdauer

 

Die Laufzeit dieses Vertrages beginnt mit Lieferung der Bauset-Software oder zum in der Bestellung vereinbarten Zeitpunkt.

 

Die Laufzeiten der einzelnen Servicepakete sind voneinander unabhängig vereinbar. Es gelten die in der Bestellung festgelegten Mindestlaufzeiten pro Servicepaket.

 

Die Servicepakete dieses Vertrags werden auf die in der Bestellung festgelegte Mindestlaufzeit geschlossen. Innerhalb dieser Zeit können die Servicepakete des Vertrags zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt werden.

 

Jedes einzelne Servicepaket muss für sich gekündigt werden. Es besteht keine Abhängigkeit der Servicepakete untereinander.

 

Erfolgt keine fristgerechte Kündigung zum Ende der Mindestlaufzeit, verlängert sich das jeweilige Servicepaket des Vertrags automatisch um die in der Bestellung festgelegte Mindestlaufzeit. Ist keine Mindestlaufzeit in der Bestellung festgelegt so verlängert sich das entsprechende Servicepaket um jeweils 12 Monate. Er kann dann jeweils zum Ende der 12 Monats-Periode gekündigt werden.

 

Eine Kündigung dieses Vertrages, gleich aus welchem Grund, muss in jedem Fall schriftlich durch eingeschriebenen Brief pro Servicepaket erfolgen.

8    Gebühren

 

Mit Beginn dieser Laufzeit sind vom Kunden periodisch anfallende Gebühren zu entrichten. Ist in der Bestellung keine Periode vereinbart, so gilt automatisch ein Monat als die vereinbarte Periode. Die Gebühren entsprechen denen in der Bestellung vereinbarten Beträge. Die Gebühren sind jeweils im Voraus zur entsprechend vereinbarten Periode entrichten. Sie sind spätestens am ersten Werktag des bezogenen Monats zur Zahlung fällig. Für den ersten Zeitraum bis zum Beginn des nächsten Monats ist ein diesem Zeitraum entsprechender Anteil mit Beginn der Laufzeit fällig. Alle vereinbarten Gebühren verstehen sich zzgl. Der jeweils in der Periode geltenden Mehrwertsteuer.

 

Die Zahlung erfolgt per Einzugsverfahren. Der Kunde erklärt sich mit diesem Einzugsverfahren einverstanden. Wünscht der Kunde eine monatliche Rechnungsstellung oder stimmt dem Einzugsverfahren nicht zu, so stimmt der Kunde der Berechnung von € 5,-- pro Rechnung und Monat für das Erstellen und Versenden der Rechnung zu.

9    Hardwarevoraussetzungen

 

Die Leistungen dieses Vertrages gelten nur für Lizenzen, die auf Computersystemen installiert sind, die den jeweils aktuellen während der Laufzeit gültigen Mindestanforderungen für Bauset-Systeme entsprechen. Durch die Weiterentwicklung von Hardware und Software kann es sein, dass sich die Mindestvoraussetzungen für den Betrieb der Software ändern.

 

10     Softwarevoraussetzungen Hotline

 

Die Informations- und Supportdienste der Bauset-Hotline werden auf Basis der jeweils neuesten Bauset-Version geleistet.  Eine volle Hotline-Unterstützung kann durch die Anwenderbetreuer von Bott nur für die aktuelle Bauset-Version erfolgen. Für Bauset-Versionen, die zum Zeitpunkt der Beratung älter als zwei Jahre sind, kann keine Detailberatung mehr erfolgen.

 

11    Folgeinstallation von Softwareversionen

Die Einspielung neuer Programmversionen im Rahmen dieses Vertrages erfolgt ausschließlich durch den Kunden. Die Zusendung durch Bott erfolgt kostenlos.

 

Veranlasst Bott eine Folgeinstallation, gleich aus welchem Grund, ist der Kunde verpflichtet, die Installationsarbeiten und ggf. auch die Änderung der Systemdaten nach Anleitung von Bott umgehend kostenlos auszuführen.

 

Programme, auch Updates, werden stets unter dem neuesten von Bott für das BAUSET freigegebenen Betriebssystemen eines Rechners hergestellt. Sie können bei Bott nicht mehr unter früheren Betriebssystemen hergestellt werden. Im Bedarfsfall, wenn solche Programme bei Kunden auf früheren Betriebssystemen nicht einwandfrei laufen, muss der Kunde auf seine Kosten das Betriebssystem und ggf. die Hardware aufrüsten

12    Softwarekopien und Datensicherung durch den Kunden

Der Kunde hat das Recht und die Pflicht, die gelieferten Programme und Daten für den eigenen Gebrauch zur Datensicherung auf eigene Datenträger zu kopieren.

 

Der Kunde muss fortlaufend seine Daten in aktueller Form auf ein anderes als das Hauptmedium sichern, um sich selbst vor Verlusten zu schützen, und um ggf. fehlerhafte Daten gegen gesicherte austauschen zu können.

 

Dies gilt insbesondere vor der Anwendung von Sonderprogrammen (das sind z.B. Installationsprogramme und Datenumsetzungsprogramme bei Versionswechsel), bei denen eine Beeinflussung von Kundendaten aber nie gänzlich ausgeschlossen werden kann.

 

Der Kunde oder seine Mitarbeiter können sich nicht darauf berufen, diese Verpflichtung nicht gekannt zu haben. Die event. erforderliche Restaurierung der Daten erfolgt durch den Kunden auf seine Kosten.

 

Die Bauset-Software ist Kopiergeschützt. Eine Anfertigung von Kopien über die in diesem Vertrag gewährten Rechte ist ausdrücklich nicht gestattet.

13    Kosten nach Aufwand

Werden von Bott Leistungen erbracht, die nicht zu den v. g. Leistungen gehören, ist der Kunde mit der Verrechnung dieser Leistungen nach Aufwand einverstanden.

14    Voraussetzung Fehleranalyse und Fehlerbeseitigung

Alle Programme und Bibliotheken werden sorgfältig aufgestellt und geprüft. Sollten wider Erwarten noch offensichtliche Programmfehler vorhanden sein, werden sie von Bott im Rahmen dieses Vertrages beseitigt, soweit dies mit dem Kundensystem verträglich ist.

 

Grundvoraussetzung dafür ist, dass der Kunde eine exakte Fehlererzeugungsbeschreibung und ggf. auf Anforderung von Bott Daten liefert, mit denen der Fehler zielbewusst reproduziert und beseitigt werden kann.

 

Weitere Voraussetzungen dafür sind, dass der Kunde keinerlei Änderungen an den Programmen, den Datenträgern und der Hardware vorgenommen hat, nicht gegen die Grundregeln der Dokumentation verstoßen hat, und dass er ggf. alle von Bott gewünschten Angaben und Daten liefert.

 

Bei einem Verstoß gegen diese Voraussetzungen ist der Kunde mit einer Berechnung nach Aufwand einverstanden. Außerdem ist Bott in einem solchen Fall nicht zur Fehlersuche verpflichtet.

 

Ein solcher Fehler wird bei Bott im Rahmen der Gesamtwartung behandelt und ist in einer der nächsten Programmversionen beseitigt. Bis dahin genügt Bott seinen vertraglichen Verpflichtungen, wenn er bei eventuellen Fehlern einen Weg aufzeigt, auf dem solche Fehler umlaufen werden können.

 

Ist der Kunde der Meinung, bei dem Fehler handele es sich um einen schwerwiegenden Programmfehler, der Ihn bei der Bearbeitung wesentlich behindere, muss die vorgenannte Fehlererzeugungsbeschreibung unter Hinweis auf diese Behinderung schriftlich erfolgen.

15    Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Dritte keinen Zugriff auf Originale oder Kopien der Programme und Daten erhalten.

 

Mit der Lieferung einer neuen Version eines Programms oder Bibliothek ist eine ältere nicht mehr lieferbar und kann nicht im Rahmen dieses Vertrages gewartet werden.

 

Sind Programme des BAUSET bzw. Funktionsgruppen, gleich aus welchen Gründen nicht lieferbar, können daraus keine Rechtsansprüche hergeleitet werden. Das gleiche gilt, wenn Programmteile von Bott zurückgezogen oder durch andere ersetzt werden.

 

16    Haftung

Bott haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, dass Bott deren Vernichtung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht und der Käufer sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgestellt wird, mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

Bott übernimmt weder stillschweigend noch ausdrücklich eine weitergehende Haftung irgendwelcher Art. Auch eine Haftung für Verkäuflichkeit  und Eignung für einen bestimmten Zweck, sowie die Haftung für zufällige Schäden oder Folgeschäden, die sich aus der Bereitstellung, dem Betrieb, der Wartung oder der Verwendung der Programme und Daten ergeben oder damit zusammenhängen, sind damit ebenfalls ausgeschlossen.

17    Vertragsänderungen

Möchte Bott die Gebühren oder andere Bedingungen dieses Vertrages ändern, muss er dies dem Kunden mindestens vier Monate vorher ankündigen. Dies muss auch gleichzeitig vier Monate vor dem Quartalsende geschehen, um den Kunden eine fristgerechte Kündigung des Gesamtvertrages zu ermöglichen, wenn er mit dieser Änderung nicht einverstanden ist.

18    Zahlungsrückstand

Ist der Kunde mit Zahlungen aus dem Komplett-Service-Vertrag BAUSET, gleich aus welchen Grund, mehr als vier Wochen im Rückstand, ist Bott berechtigt, sämtliche Leistungen aus dem Komplett-Service-Vertrag BAUSET so lange zu verweigern, bis alle ausstehenden Beträge bei Bott eingegangen sind. Der Kunde kann aus dieser Verweigerung keinerlei Rechtsansprüche herleiten.

 

Das gleiche gilt für den Fall, dass der Kunde mit anderen Zahlungen

gegenüber Bott im Rückstand ist.

19    Sonstige Bedingungen

Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

Der Kunde hat nur für solche Forderungen ein Aufrechnungsrecht, die rechtskräftig festgestellt sind oder von Bott schriftlich anerkannt sind.

 

Sollte irgendeine Bestimmung dieses Vertrages aus irgendeinem Grund unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen davon unberührt. Die Parteien werden sich bemühen, an Stelle der unwirksamen Bestimmungen eine Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtlich wirksamer Weise am nächsten kommt.

 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist Elsenfeld. Gerichtsstand für beide Parteien ist Aschaffenburg.

 

Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.