Vertrags- und Lieferbedingungen
Bott EDV-Systeme GmbH
Für den Betrieb der Bauset-Software gelten folgende Mindest- Hardwarevoraussetzungen:
PC Intel CoreI3 oder höher
Eine Bauset-Installation benötigt bis zu 120 GByte Festplattenkapazität.
Zusätzlich wird Platz für erfasste Projekte benötigt.
4096 MByte Arbeitsspeicher
DVD-Laufwerk
Betriebssystem Windows XP SP3/7 SP1/8/10
Alle
Komponenten müssen der aktuellen Kompatibilitätsliste für MS- Windows XP SP3/ 7
SP1 /8 entsprechen.
Die
Peripheriegeräte (Plotter und Drucker) müssen über einen passenden, aktuellen
und funktionsfähigen Treiber für das eingesetzte Betriebssystem verfügen
Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Lieferungen und Leistungen erfolgen zu den Preisen und Bedingungen des Kaufvertrages bzw. der schriftlichen Auftragsbestätigung. Die darin genannten Preise sind verbindlich.
Alle Zahlungen sind. Soweit nicht
anders schriftlich vereinbart, immer sofort am Tage der Lieferung fällig. Wird
eine Lieferung zum vorgesehenen Liefertermin aus Gründen, die Bott nicht zu
vertreten hat, verzögert, ist der volle Kaufpreis bei erklärter
Lieferbereitschaft fällig.
Für Fälligkeit der Zahlungen aus periodischen Verträgen wie Serviceverträge,
Mietverträge, Softwarenutzungsverträge oder Ratenzahlungsvereinbarungen gelten
folgende Fälligkeitsdaten:
- Monatliche Verträge, der erste Kalendertag des
jeweiligen Monats, also der 01.01,
01.02., 01.03,01.04, 01.05, 01.06, 01.07., 01.08., 01.09., 01.10., 01.11.,
01.12.
- Quartal-Verträge, der erste Kalendertag des jeweiligen Quartals,
also der 01.01, 01.04, 01.07., 01.10.
- Jährliche Verträge der 01.01. des jeweiligen Jahres
Bott behält sich in jedem Fall das Eigentum an den
gelieferten Produkten bis zur vollständigen Tilgung des Kaufpreises und bis zur
Erfüllung aller, auch zukünftiger (Saldo-)Forderungen vor.
Die Verkaufspreise beinhalten eine Lizenz für den Käufer als zeitlich unbegrenztes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den gekauften Programmen und Daten in der aufgrund des Kaufes gelieferten Version. Weitergehende Rechte werden nicht übertragen. Die Nutzung der gekauften Module ist erst dann gestattet, wenn die Softwarelizenzen und die Daten voll gezahlt bzw. die Mietgebühren in voller Höhe entrichtet sind.
Bestandteil der Lieferung auf der Bauset-CD ist auch eine Programmdokumentation, die ein Nachschlagewerk für den geschulten Anwender darstellt. Sie kann eine Schulung nicht ersetzen. Sie enthält Informationen für Regelfälle und setzt den Besitz von Geräten voraus, die die entsprechenden Fähigkeiten von Betriebssystem und Hardware her zulassen.
Sollten evtl. Hardware und Betriebssystem für die Anwendung solcher Fähigkeiten nicht geeignet sein, können daraus keine Rechte hergeleitet werden.
Die Programmdokumentation erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und hundertprozentige Richtigkeit. Maßgebend für den Programmablauf ist im Zweifelsfall immer die Menü- und Dialogsteuerung von Bauset und nicht die Dokumentation.
Die in der Dokumentation enthaltenen Informationen und Daten entsprechen nach sorgfältiger Prüfung dem neuesten Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Etwa dennoch enthaltene Druckfehler und Irrtümer können nicht ausgeschlossen werden. Die Angaben in der Dokumentation und in der Preisliste Softwaresystem Bauset haben informativen Charakter ohne Zusicherung von Eigenschaften.
Der Gebrauch von Bauset-Modulen ist nur auf den Arbeitsplätzen erlaubt, für die der Kunde eine Lizenz erworben hat. Der Kunde ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass Dritte keinen Zugriff auf Originale oder Kopien der Bauset-Module erhalten.
Der Kunde hat das Recht und die Pflicht, die Bauset-Module für den eigenen Gebrauch zur Datensicherung auf eigene Datenträger zu kopieren. Hat er die Sicherung versäumt, kann nur die neueste Version der Bauset-Module als kostenpflichtiges Update geliefert werden.
Die Gewährleistungspflicht für die Bauset-Module, auch für die gelieferten Updates, beträgt sechs Monate ab dem Zeitpunkt der Lieferung. Bott genügt seiner Gewährleistungspflicht, wenn er bei evtl. Fehlern einen Weg aufzeigt, auf dem solche Fehler umlaufen werden können. Voraussetzung dafür ist, dass der Kunde eine exakte Fehlererzeugungsbeschreibung und ggf. auf Anforderung von Bott Daten liefert, mit denen sich der Fehler zielsicher reproduzieren lässt. Ist ein Kunde der Meinung, es handele sich um einen schwerwiegenden Programmfehler, der ihn bei der Arbeit wesentlich behindere, muss die vorbeschriebene Fehlererzeugungsbeschreibung unbedingt schriftlich erfolgen.
Nach Wahl kann Bott stattdessen auch kostenlos eine neuere Version von Bauset liefern, die dann vom Kunden kostenlos installiert wird. Durch eine Mängelrüge oder eine der vorgenannten Abhilfen wird die Gewährleistungspflicht nicht unterbrochen oder verlängert.
Bott Stellt für die Nutzer seiner Softwareprodukte einen gebührenpflichtigen Infoline/Hotline-Service zur Verfügung.
Diese Info-Line ist besetzt an folgenden Arbeitstagen:
Montag – Donnerstag 09.00 - 12.00 und 13.00 - 16.30
Freitag 09.00 - 12.00 und 13.00 - 15.00
Die Inanspruchnahme des Beratungsdienstes ist für Kunden mit den Serviceverträgen Servicepaket Hotline/Schulung sowie Komplettservice-verträgen kostenfrei, sofern nichts anderes vereinbart wird.
Kunden ohne Servicevertrag Hotline oder Komplettservicevertrag können die Hotline im Rahmen von einzeln zu erwerbenden kostenpflichtigen Supporttickets in Anspruch nehmen.
Die Inanspruchnahme des Beratungsdienstes setzt in jedem Fall voraus, dass der Ratsuchende im entsprechenden Bereich voll auf das Bauset geschult ist. Auskünfte zu nicht mehr unterstützen Bauset Softwareversionen können im Rahmen des Hotlineservice nicht gegeben werden. Eine Schulung am Telefon ist im Rahmen der Hotline nicht möglich.
Bott hat das Recht, die Beratung eines offensichtlich nicht ausreichend geschulten Anrufers abzulehnen und eine vorherige Schulung zu verlangen..
Bott behält sich die Änderungen der Info-Line Zeiten vor.
Ist der Kunde mit Zahlungen an Bott, gleich aus welcher Lieferung oder Leistung, mehr als vier Wochen in Verzug, ist Bott unabhängig von den gesetzlichen Möglichkeiten berechtigt, sämtliche Leistungen dem Kunden gegenüber, auch die Beanspruchung der Info-Line, so lange zu verweigern, bis die ausstehenden Beträge bei Bott eingegangen sind.
Mit Erscheinen einer neuen Version der Bauset-Module sind ältere Versionen nicht mehr lieferbar.
Erfolgt eine Fehleranalyse, auch während der Gewährleistungspflicht, im Hause des Kunden, werden die Kosten dafür nach Aufwand berechnet.
Bott haftet in keinem Fall für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, dass Bott deren Vernichtung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat und der Käufer sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand wieder hergestellt werden können.
Der Kunde muss deshalb laufend seine Daten in der aktuellen Form auf ein anderes als das Hauptmedium sichern, um sich selbst vor Verlusten zu schützen und fehlerhafte gegen gesicherte austauschen zu können.
Dies gilt insbesondere vor der Anwendung von Sonderprogrammen (das sind z.B. Installationsprogramme und Datenumsetzungsprogramme bei Versionswechsel), bei denen eine Beeinflussung von Kundendaten aber nie gänzlich ausgeschlossen werden kann.
Der Kunde oder seine Mitarbeiter können sich nicht darauf berufen, diese Verpflichtung nicht gekannt zu haben. Die evtl.. notwendige Restaurierung der Daten erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten.
Bott übernimmt
weder ausdrücklich noch stillschweigend eine weitergehende Haftung
irgendwelcher Art. Auch die Haftung für Verkäuflichkeit und Eignung für einen
bestimmten Zweck, sowie die Haftung für zufällige Schäden oder Folgeschäden,
die sich aus der Bereitstellung, dem Betrieb oder der Verwendung der Programme
und Daten ergeben oder damit zusammenhängen, sind ebenfalls ausgeschlossen.
Jegliche
Vertragsänderungen in einem Vertrag/Bestellung von Bott gelten nur, wenn sie
von Bott schriftlich rechtsverbindlich bestätigt sind.
Erfüllungsort
ist Elsenfeld Gerichtsstand für alle vertraglichen und mit dem Vertrag in
Zusammenhang stehenden Ansprüchen ist Aschaffenburg
Bedingungen/Leistungen
Service-Vertrag Bauset
1 Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand sind die dem Kunden gelieferten
Bauset Softwaremodule, soweit für diese Module ein Service-Vertrag angeboten
wird.
Betriebssystemteile aller Art und Dienstprogramme
der Hardwarehersteller sowie Software anderer Hersteller sind generell nicht
Vertragsgegenstand des Komplett-Service-Vertrages.
Werden vom Kunden weitere Bauset Softwaremodule nachgekauft,
werden diese Module automatisch Bestandteil des Komplettservicevertrages. Die
Gebühren des Komplettservicevertrags werden entsprechend angepasst.
Der Vertrag verlängert nicht die
gesetzliche Gewährleistungsfrist für die Lieferung der Bauset Software.
2 Leistungsbestandteile
Der Servicevertrag teilt sich in zwei Pakete auf.
Dies sind das Servicepaket (abgekürzt SP) Hotline/Schulung sowie das
Servicepaket Software. Folgende Leistungen sind Bestandteil des Komplett-Service-Vertrages.
In Klammer ist immer das Servicepaket angegeben, das die entsprechende Leistung
enthält.
2.1
Hotline (in SP Hotline/Schulung)
Kostenlose Telefonische Unterstützung der
geschulten Anwender durch die Bauset-Hotline, gemäß den Bedingungen der Bauset
Hotline, zu der jeweils aktuellen Bauset-Version zu den geschäftsüblichen
Zeiten. Die Anwenderbetreuer von Bott stehen von Montag bis Donnerstag von 09.00
Uhr - 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr, sowie am Freitag von 09.00 Uhr
- 12.00 Uhr
und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr zur Verfügung.
2.2
Softwarelieferungen (in SP Software)
Lieferung aller Neuerungen und Erweiterungen für
alle Module, die in dem Komplett-Service-Vertrag enthalten sind.
Art der Lieferung:
Erscheint eine neue Hauptrelease der Bauset-Software so wird diese dem Kunden kostenlos
auf DVD-Datenträgern per Post zugesandt.
Alle sonstigen Programmneuerungen und Updates stellt Bott auf seinem Update Server
zum download zur Verfügung. Dort kann der Kunde sich die aktuellen und die
älteren Updates herunterladen. Zum download ist eine Verbindung in das Internet
notwendig. Die Kosten für die Internetverbindung sowie Download sind nicht Bestandteil
des Servicevertrags.
Auf Wunsch des Kunden liefert Bott Updates zur Software dem Kunden auch auf
Datenträger. Die Kosten für Datenträger und Versand sind nicht Bestandteil der
Leistung des Servicevertrags und werden gesondert dem Kunden gesondert
berechnet.
Lieferung von
Kopierlizenzen für bestimmte Module der Bauset-Software, die im Folgenden
aufgeführt sind. Kopierlizenz bedeutet dabei
das Recht des Kunden die Software auf beliebigen Rechnersystemen im eigenen
Büro einzusetzen. Weiterhin ist es dem Kunden gestattet, von der Software die
in der Kopierlizenz eingeschlossen ist, beliebig oft Kopien anzufertigen und
diese kostenlos
an seine eigenen Kunden weiterzugeben. Das Copyright der Bauset-Software muss
dabei gewahrt werden Handel mit der Software gleich welcher Art ist
ausdrücklich nicht gestattet.
Lieferung Bauset-Schnellkalkulation
Excel-Kalkulationsblätter(benötigt
Microsoft Excel, das nicht im Lieferumfang enthalten ist) zur einfachen und
schnellen Kalkulation eines Hauses durch Eingabe von Parametern. Insgesamt
stehen über 40 Parameter zur Eingabe zur Verfügung. Die Parameter sind auf
eigene Kalkulationsbedürfnisse anpassbar. Zusätzlich werden zum Preis auch Wohnfläche
und Rauminhalt des Hauses berechnet.
Lieferung einer Kopierlizenz
für die Software BAUSET PR-CAD Präsentations-Paket
Die ideale Software zur
Präsentation und Weitergabe von Bauset-Entwürfen an Dritte.
Zeichenfunktionen
In dien
bestehenden Pläne kann mit den Bauset Zeichenfunktionen gezeichnet werden, ohne
die Original Bauset-Daten zu ändern. Es können Symbole oder Bitmaps in die
Pläne eingefügt werden, um es z. B. dem Bauherren zu ermöglichen eine Möblierung vorzunehmen. Es
können beliebige Texte in die Bauset-Pläne eingegeben werden, um z. B. damit
der Bauherr z. B. Bemerkungen oder Änderungswünsche eintragen kann. Längen,
Höhen, Winkel und Flächen können direkt in der Zeichnung gemessen werden. Die
Pläne können gedruckt werden oder als Bitmap exportiert werden.
Graphische
Echtzeitdarstellung
Schnelle farbige
Darstellung des gesamten 3D-Modells oder beliebiger Ausschnitte.
Farb-/Materialgestaltung über einfachste Eingabemaske oder Drag & Drop.
Texturen, Transparenz, Architektur-Mapping, verschiedene Rendering-Algorithmen.
Verschieben, vergrößern, verkleinern, drehen nach allen Richtungen. Ausgabe und
Speichern der Bilder.
2.3
Vergünstigungen und Rabatte
2.4
Schulung
Während der Laufzeit des
Vertrags kann der Kunde oder Mitarbeiter des Kunden an allen stattfindenden
Bauset-Seminaren in Elsenfeld zum Sonderpreis von € 245,-- pro
Seminartag und € 125,-- pro halben Tag teilnehmen. Die Mindestteilnehmerzahl
pro Seminar beträgt 3 Teilnehmer. Verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der
Mindestlaufzeit, so wird der Tagessatz jährlich nach den neuen Kosten festgelegt.
2.5
Dienstleistung
Während der Laufzeit des
Vertrags kann der Kunde bei Bauset Dienstleistung im Stundensatz zum Festpreis
von € 79,-- für Mitarbeiter des Supports, bzw. € 98,-- pro Stunde für
Mitarbeiter der Entwicklung bzw. Projektleitung erwerben. Verlängert sich der
Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit, so wird der Tagessatz jährlich nach
den neuen Kosten festgelegt.
2.6
Aufnahme in die meinHausplaner Bauberater
Datenbank
Während der ersten sechs
Monate der Laufzeit dieses Vertrags wird
der Kunde gemäß den Bedingungen „Partnervertrag
meinHausplaner Bauberater“ kostenlos in die meinHausplaner Bauberater Datenbank
aufgenommen. Ab dem siebten Monat der Laufzeit des Vertrags entstehen für die
Nennung in der meinHausplaner Bauberaterdatenbank die folgenden vergünstigten Gebühren,
Landkreis des Firmensitzes € 29,-- statt € 41,25, weitere Landkreise € 9,95
statt € 16,25.
3 Vertragsdauer
Die Laufzeit dieses Vertrages beginnt mit Lieferung der
Bauset-Software.
Dieser Vertrag wird auf die in der Bestellung
festgelegte Mindestlaufzeit geschlossen. Innerhalb dieser Zeit kann der Vertrag
zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt werden.
Erfolgt keine fristgerechte Kündigung zum Ende der
Mindestlaufzeit, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils 12 Monate.
Er kann dann jeweils zum Ende der 12 Monats-Periode gekündigt werden.
Eine
Kündigung dieses Vertrages, gleich aus welchem Grund, muss in jedem Fall
schriftlich durch eingeschriebenen Brief erfolgen.
4 Gebühren
Mit Beginn dieser Laufzeit sind vom Kunden monatlich Gebühren zu entrichten.
Die Gebühren richten sich nach der in der Softwarebestellung vereinbarten
Mindestlaufzeit und der erworbenen Bauset Lizenzen. Die Monatsgebühren sind
jeweils im Voraus zu entrichten. Sie sind spätestens am ersten Werktag des
bezogenen Monats zur Zahlung fällig. Für den ersten Zeitraum bis zum Beginn des
nächsten Monats ist ein diesem Zeitraum entsprechender Anteil mit Beginn der
Laufzeit fällig.
Die Zahlung erfolgt per Einzugsverfahren. Der Kunde erklärt sich mit
diesem Einzugsverfahren einverstanden. Wünscht der Kunde eine monatliche Rechnungsstellung
oder stimmt dem Einzugsverfahren nicht zu, so stimmt der Kunde der Berechnung
von € 5,-- pro Rechnung und Monat für das Erstellen und Versenden der Rechnung
zu.
5 Hardwarevoraussetzungen
Die Leistungen dieses Vertrages gelten nur für Lizenzen, die auf
Computersystemen installiert sind, die den jeweils aktuellen während der
Laufzeit gültigen Mindestanforderungen für Bauset-Systeme entsprechen. Durch
die Weiterentwicklung von Hardware und Software kann es sein, dass sich die Mindestvoraussetzungen
für den Betrieb der Software ändern.
6 Softwarevoraussetzungen
Hotline
Die Informations- und
Supportdienste der Bauset-Hotline werden auf Basis der jeweils neuesten
Bauset-Version geleistet. Eine volle Hotline-Unterstützung kann durch die
Anwenderbetreuer von Bott nur für die aktuelle Bauset-Version erfolgen. Für
Bauset-Versionen, die zum Zeitpunkt der Beratung älter als zwei Jahre sind,
kann keine Detailberatung mehr erfolgen.
7 Folgeinstallation
von Softwareversionen
Die
Einspielung neuer Programmversionen im Rahmen dieses Vertrages erfolgt
ausschließlich durch den Kunden. Die Zusendung durch Bott erfolgt kostenlos.
Veranlasst
Bott eine Folgeinstallation, gleich aus welchem Grund, ist der Kunde
verpflichtet, die Installationsarbeiten und ggf. auch die Änderung der Systemdaten
nach Anleitung von Bott umgehend kostenlos auszuführen.
Programme,
auch Updates, werden stets unter dem neuesten von Bott für das BAUSET
freigegebenen Betriebssystemen eines Rechners hergestellt. Sie können bei Bott
nicht mehr unter früheren Betriebssystemen hergestellt werden. Im Bedarfsfall,
wenn solche Programme bei Kunden auf früheren Betriebssystemen nicht
einwandfrei laufen, muss der Kunde auf seine Kosten das Betriebssystem und ggf.
die Hardware aufrüsten
8 Softwarekopien
und Datensicherung durch den Kunden
Der Kunde hat
das Recht und die Pflicht, die gelieferten Programme und Daten für den eigenen
Gebrauch zur Datensicherung auf eigene Datenträger zu kopieren.
Der Kunde muss
fortlaufend seine Daten in aktueller Form auf ein anderes als das Hauptmedium
sichern, um sich selbst vor Verlusten zu schützen, und um ggf. fehlerhafte
Daten gegen gesicherte austauschen zu können.
Dies gilt
insbesondere vor der Anwendung von Sonderprogrammen (das sind z.B.
Installationsprogramme und Datenumsetzungsprogramme bei Versionswechsel), bei
denen eine Beeinflussung von Kundendaten aber nie gänzlich ausgeschlossen
werden kann.
Der Kunde oder
seine Mitarbeiter können sich nicht darauf berufen, diese Verpflichtung nicht
gekannt zu haben. Die event. erforderliche Restaurierung
der Daten erfolgt durch den Kunden auf seine Kosten.
Die
Bauset-Software ist Kopiergeschützt. Eine Anfertigung von Kopien über die in
diesem Vertrag gewährten Rechte ist ausdrücklich nicht gestattet.
9 Kosten
nach Aufwand
Werden von
Bott Leistungen erbracht, die nicht zu den v. g. Leistungen gehören, ist der
Kunde mit der Verrechnung dieser Leistungen nach Aufwand einverstanden.
10 Voraussetzung
Fehleranalyse und Fehlerbeseitigung
Alle Programme
und Bibliotheken werden sorgfältig aufgestellt und geprüft. Sollten wider
Erwarten noch offensichtliche Programmfehler vorhanden sein, werden sie von
Bott im Rahmen dieses Vertrages beseitigt, soweit dies mit dem Kundensystem
verträglich ist.
Grundvoraussetzung
dafür ist, dass der Kunde eine exakte Fehlererzeugungsbeschreibung und ggf. auf
Anforderung von Bott Daten liefert, mit denen der Fehler zielbewusst
reproduziert und beseitigt werden kann.
Weitere
Voraussetzungen dafür sind, dass der Kunde keinerlei Änderungen an den
Programmen, den Datenträgern und der Hardware vorgenommen hat, nicht gegen die
Grundregeln der Dokumentation verstoßen hat, und dass er ggf. alle von Bott
gewünschten Angaben und Daten liefert.
Bei einem
Verstoß gegen diese Voraussetzungen ist der Kunde mit einer Berechnung nach
Aufwand einverstanden. Außerdem ist Bott in einem solchen Fall nicht zur
Fehlersuche verpflichtet.
Ein solcher
Fehler wird bei Bott im Rahmen der Gesamtwartung behandelt und ist in einer der
nächsten Programmversionen beseitigt. Bis dahin genügt Bott seinen
vertraglichen Verpflichtungen, wenn er bei eventuellen Fehlern einen Weg
aufzeigt, auf dem solche Fehler umlaufen werden können.
Ist der Kunde
der Meinung, bei dem Fehler handele es sich um einen schwerwiegenden
Programmfehler, der Ihn bei der Bearbeitung wesentlich behindere, muss die
vorgenannte Fehlererzeugungsbeschreibung unter Hinweis auf diese Behinderung
schriftlich erfolgen.
11 Pflichten
des Kunden
Der Kunde ist
verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Dritte keinen Zugriff auf Originale oder
Kopien der Programme und Daten erhalten.
Mit der
Lieferung einer neuen Version eines Programms oder Bibliothek ist eine ältere
nicht mehr lieferbar und kann nicht im Rahmen dieses Vertrages gewartet werden.
Sind Programme
des BAUSET bzw. Funktionsgruppen, gleich aus welchen Gründen nicht lieferbar,
können daraus keine Rechtsansprüche hergeleitet werden. Das gleiche gilt, wenn
Programmteile von Bott zurückgezogen oder durch andere ersetzt werden.
12 Haftung
Bott haftet
nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, dass Bott deren
Vernichtung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht und der Käufer
sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer
Form bereitgestellt wird, mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden
können.
Bott übernimmt
weder stillschweigend noch ausdrücklich eine weitergehende Haftung
irgendwelcher Art. Auch eine Haftung für Verkäuflichkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck, sowie
die Haftung für zufällige Schäden oder Folgeschäden, die sich aus der
Bereitstellung, dem Betrieb, der Wartung oder der Verwendung der Programme und
Daten ergeben oder damit zusammenhängen, sind damit ebenfalls ausgeschlossen.
13 Vertragsänderungen
Möchte Bott
die Gebühren oder andere Bedingungen dieses Vertrages ändern, muss er dies dem
Kunden mindestens vier Monate vorher ankündigen. Dies muss auch gleichzeitig
vier Monate vor dem Quartalsende geschehen, um den Kunden eine fristgerechte
Kündigung des Gesamtvertrages zu ermöglichen, wenn er mit dieser Änderung nicht
einverstanden ist.
14 Zahlungsrückstand
Ist der Kunde
mit Zahlungen aus dem Komplett-Service-Vertrag BAUSET, gleich aus welchen
Grund, mehr als vier Wochen im Rückstand, ist Bott berechtigt, sämtliche
Leistungen aus dem Komplett-Service-Vertrag BAUSET so lange zu verweigern, bis
alle ausstehenden Beträge bei Bott eingegangen sind. Der Kunde kann aus dieser
Verweigerung keinerlei Rechtsansprüche herleiten.
Das gleiche
gilt für den Fall, dass der Kunde mit anderen Zahlungen
gegenüber Bott
im Rückstand ist.
15 Sonstige
Bedingungen
Alle Preise
verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Der Kunde hat
nur für solche Forderungen ein Aufrechnungsrecht, die rechtskräftig
festgestellt sind oder von Bott schriftlich anerkannt sind.
Sollte
irgendeine Bestimmung dieses Vertrages aus irgendeinem Grund unwirksam sein, so
bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen davon unberührt. Die
Parteien werden sich bemühen, an Stelle der unwirksamen Bestimmungen eine
Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung
in rechtlich wirksamer Weise am nächsten kommt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Gerichtsstand für beide Parteien ist Aschaffenburg.
Mündliche Nebenabreden wurden
nicht getroffen. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.