Vertrags- und Lieferbedingungen Bott EDV-Systeme GmbH

 


1.     Systemvoraussetzungen

Für den Betrieb der Bauset-Software gelten folgende Mindest-  Hardwarevoraussetzungen:

 

PC  Intel CoreI3 oder höher

Eine Bauset-Installation benötigt bis zu 120 GByte Festplattenkapazität.

Zusätzlich wird Platz für erfasste Projekte benötigt.

4096 MByte Arbeitsspeicher

DVD-Laufwerk

Betriebssystem Windows XP SP3/7 SP1/8/10

 

Alle Komponenten müssen der aktuellen Kompatibilitätsliste für MS- Windows XP SP3/ 7 SP1 /8 entsprechen.

 

Die Peripheriegeräte (Plotter und Drucker) müssen über einen passenden, aktuellen und funktionsfähigen Treiber für das eingesetzte Betriebssystem verfügen

2.             Preisbasis

Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Lieferungen und Leistungen erfolgen zu den Preisen und Bedingungen des Kaufvertrages bzw. der schriftlichen Auftragsbestätigung. Die darin genannten Preise sind verbindlich.

3.     Zahlungen/Fälligkeit

Alle Zahlungen sind. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, immer sofort am Tage der Lieferung fällig. Wird eine Lieferung zum vorgesehenen Liefertermin aus Gründen, die Bott nicht zu vertreten hat, verzögert, ist der volle Kaufpreis bei erklärter Lieferbereitschaft fällig.

Für Fälligkeit der Zahlungen aus periodischen Verträgen wie Serviceverträge, Mietverträge, Softwarenutzungsverträge oder Ratenzahlungsvereinbarungen gelten folgende Fälligkeitsdaten:

 

-       Monatliche Verträge, der erste Kalendertag des jeweiligen Monats,  also der 01.01, 01.02., 01.03,01.04, 01.05, 01.06, 01.07., 01.08., 01.09., 01.10., 01.11., 01.12.

-       Quartal-Verträge, der erste Kalendertag des jeweiligen Quartals, also der 01.01, 01.04, 01.07., 01.10.  

-       Jährliche Verträge der 01.01. des jeweiligen Jahres

 

 

4.     Eigentumsrechte

 

Bott behält sich in jedem Fall das Eigentum an den gelieferten Produkten bis zur vollständigen Tilgung des Kaufpreises und bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger (Saldo-)Forderungen vor.

 

Die Verkaufspreise beinhalten eine Lizenz für den Käufer als zeitlich unbegrenztes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den gekauften Programmen und Daten in der aufgrund des Kaufes gelieferten Version. Weitergehende Rechte werden nicht übertragen. Die Nutzung der gekauften Module ist erst dann gestattet, wenn die  Softwarelizenzen und die Daten voll gezahlt bzw. die Mietgebühren in voller Höhe entrichtet sind.

 

Bestandteil der Lieferung auf der Bauset-CD ist auch eine Programmdokumentation, die ein Nachschlagewerk für den geschulten Anwender darstellt. Sie kann eine Schulung nicht ersetzen. Sie enthält Informationen für Regelfälle und setzt den Besitz von Geräten voraus, die die entsprechenden Fähigkeiten von Betriebssystem und Hardware her zulassen.

 

Sollten evtl. Hardware und Betriebssystem für die Anwendung solcher Fähigkeiten nicht geeignet sein, können daraus keine Rechte hergeleitet werden.

 

Die Programmdokumentation erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und hundertprozentige Richtigkeit. Maßgebend für den Programmablauf ist im Zweifelsfall immer die Menü- und Dialogsteuerung von Bauset und nicht die Dokumentation.

 

Die in der Dokumentation enthaltenen Informationen und Daten entsprechen nach sorgfältiger Prüfung dem neuesten Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Etwa dennoch enthaltene Druckfehler und Irrtümer können  nicht ausgeschlossen werden. Die Angaben in der Dokumentation und in der Preisliste Softwaresystem Bauset haben informativen Charakter ohne Zusicherung von Eigenschaften.

 

Der Gebrauch von Bauset-Modulen ist nur auf den Arbeitsplätzen erlaubt, für die der Kunde eine Lizenz erworben hat. Der Kunde ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass Dritte keinen Zugriff auf Originale oder Kopien der Bauset-Module erhalten.

 

Der Kunde hat das Recht und die Pflicht, die Bauset-Module für den eigenen Gebrauch zur Datensicherung auf eigene Datenträger zu kopieren. Hat er die Sicherung versäumt, kann nur die neueste Version der Bauset-Module als kostenpflichtiges Update geliefert werden.

5.     Gewährleistung

Die Gewährleistungspflicht für die Bauset-Module, auch für die gelieferten Updates, beträgt sechs Monate ab dem Zeitpunkt der Lieferung. Bott genügt seiner Gewährleistungspflicht, wenn er bei evtl. Fehlern einen Weg aufzeigt, auf dem solche Fehler umlaufen werden können. Voraussetzung dafür ist, dass der Kunde eine exakte Fehlererzeugungsbeschreibung und ggf. auf Anforderung von Bott Daten liefert, mit denen sich der Fehler zielsicher reproduzieren lässt. Ist ein Kunde der Meinung, es handele sich um einen schwerwiegenden Programmfehler, der ihn bei der Arbeit wesentlich behindere, muss die vorbeschriebene Fehlererzeugungsbeschreibung unbedingt schriftlich erfolgen.

 

Nach Wahl kann Bott stattdessen auch kostenlos eine neuere Version von Bauset liefern, die dann vom Kunden kostenlos installiert wird. Durch eine Mängelrüge oder eine der vorgenannten Abhilfen wird die Gewährleistungspflicht nicht unterbrochen oder verlängert.

6.             Ständige Softwareberatung - Hotline

Bott Stellt für die Nutzer seiner Softwareprodukte einen gebührenpflichtigen Infoline/Hotline-Service zur Verfügung.

 

Diese Info-Line ist besetzt an folgenden Arbeitstagen:

 

Montag – Donnerstag 09.00 - 12.00 und 13.00 - 16.30

Freitag                                    09.00 - 12.00 und 13.00 - 15.00

 

Die Inanspruchnahme des Beratungsdienstes ist für Kunden mit den Serviceverträgen Servicepaket Hotline/Schulung sowie Komplettservice-verträgen kostenfrei, sofern nichts anderes vereinbart wird.

 

Kunden ohne Servicevertrag Hotline oder Komplettservicevertrag können die Hotline im Rahmen von einzeln zu erwerbenden kostenpflichtigen Supporttickets in Anspruch nehmen.

 

Die Inanspruchnahme des Beratungsdienstes setzt in jedem Fall voraus, dass der Ratsuchende im entsprechenden Bereich voll auf das Bauset geschult ist. Auskünfte zu nicht mehr unterstützen Bauset Softwareversionen können im Rahmen des Hotlineservice nicht gegeben werden. Eine Schulung am Telefon ist im Rahmen der Hotline nicht möglich.

 

Bott hat das Recht, die Beratung eines offensichtlich nicht ausreichend geschulten Anrufers abzulehnen und eine vorherige Schulung zu verlangen..

 

Bott behält sich die Änderungen der Info-Line Zeiten vor.

7.             Zahlungsverzug

Ist der Kunde mit Zahlungen an Bott, gleich aus welcher Lieferung oder Leistung, mehr als vier Wochen in Verzug, ist Bott unabhängig von den gesetzlichen Möglichkeiten berechtigt, sämtliche Leistungen dem Kunden gegenüber, auch die Beanspruchung der Info-Line, so lange zu verweigern, bis die ausstehenden Beträge bei Bott eingegangen sind.

8.             Gewährleistung

Mit Erscheinen einer neuen Version der Bauset-Module sind ältere Versionen  nicht mehr lieferbar.

 

Erfolgt eine Fehleranalyse, auch während der Gewährleistungspflicht, im Hause des Kunden, werden die Kosten dafür nach Aufwand berechnet.

 

Bott haftet in keinem Fall für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, dass Bott deren Vernichtung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat und der Käufer sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand wieder hergestellt werden können.

 

Der Kunde muss deshalb laufend seine Daten in der aktuellen Form auf ein anderes als das Hauptmedium sichern, um sich selbst vor Verlusten zu schützen und fehlerhafte gegen gesicherte austauschen zu können.

 

Dies gilt insbesondere vor der Anwendung von Sonderprogrammen (das sind z.B. Installationsprogramme und Datenumsetzungsprogramme bei Versionswechsel), bei denen eine Beeinflussung von Kundendaten aber nie gänzlich ausgeschlossen werden kann.

 

Der Kunde oder seine Mitarbeiter können sich nicht darauf berufen, diese Verpflichtung nicht gekannt zu haben. Die evtl.. notwendige Restaurierung der Daten erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten.

 

Bott übernimmt weder ausdrücklich noch stillschweigend eine weitergehende Haftung irgendwelcher Art. Auch die Haftung für Verkäuflichkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck, sowie die Haftung für zufällige Schäden oder Folgeschäden, die sich aus der Bereitstellung, dem Betrieb oder der Verwendung der Programme und Daten ergeben oder damit zusammenhängen, sind ebenfalls ausgeschlossen.

 

 

9.             Allgemeines

Jegliche Vertragsänderungen in einem Vertrag/Bestellung von Bott gelten nur, wenn sie von Bott schriftlich rechtsverbindlich bestätigt sind.

 

Erfüllungsort ist Elsenfeld Gerichtsstand für alle vertraglichen und mit dem Vertrag in Zusammenhang stehenden Ansprüchen ist Aschaffenburg

 

 

 

Bedingungen/Leistungen Service-Vertrag Bauset


1    Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand sind die dem Kunden gelieferten Bauset Softwaremodule, soweit für diese Module ein Service-Vertrag angeboten wird.

 

Betriebssystemteile aller Art und Dienstprogramme der Hardwarehersteller sowie Software anderer Hersteller sind generell nicht Vertragsgegenstand des Komplett-Service-Vertrages.

 

Werden vom Kunden weitere Bauset Softwaremodule nachgekauft, werden diese Module automatisch Bestandteil des Komplettservicevertrages. Die Gebühren des Komplettservicevertrags werden entsprechend angepasst.

 

Der Vertrag verlängert nicht die gesetzliche Gewährleistungsfrist für die Lieferung der Bauset Software.

2    Leistungsbestandteile

Der Servicevertrag teilt sich in zwei Pakete auf. Dies sind das Servicepaket (abgekürzt SP) Hotline/Schulung sowie das Servicepaket Software. Folgende Leistungen sind Bestandteil des Komplett-Service-Vertrages. In Klammer ist immer das Servicepaket angegeben, das die entsprechende Leistung enthält.

2.1    Hotline (in SP Hotline/Schulung)

 

Kostenlose Telefonische Unterstützung der geschulten Anwender durch die Bauset-Hotline, gemäß den Bedingungen der Bauset Hotline, zu der jeweils aktuellen Bauset-Version zu den geschäftsüblichen Zeiten. Die Anwenderbetreuer von Bott stehen von Montag bis Donnerstag von 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr, sowie am Freitag von 09.00 Uhr - 12.00 Uhr
und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr zur Verfügung.

2.2    Softwarelieferungen (in SP Software)

 

Lieferung aller Neuerungen und Erweiterungen für alle Module, die in dem Komplett-Service-Vertrag enthalten sind.

 

Art der Lieferung: Erscheint eine neue Hauptrelease der Bauset-Software so wird diese dem Kunden kostenlos auf DVD-Datenträgern per Post zugesandt.

Alle sonstigen Programmneuerungen und Updates stellt Bott auf seinem Update Server zum download zur Verfügung. Dort kann der Kunde sich die aktuellen und die älteren Updates herunterladen. Zum download ist eine Verbindung in das Internet notwendig. Die Kosten für die Internetverbindung sowie Download sind nicht Bestandteil des Servicevertrags.

Auf Wunsch des Kunden liefert Bott Updates zur Software dem Kunden auch auf Datenträger. Die Kosten für Datenträger und Versand sind nicht Bestandteil der Leistung des Servicevertrags und werden gesondert dem Kunden gesondert berechnet.

 

Lieferung von Kopierlizenzen für bestimmte Module der Bauset-Software, die im Folgenden aufgeführt sind. Kopierlizenz bedeutet dabei das Recht des Kunden die Software auf beliebigen Rechnersystemen im eigenen Büro einzusetzen. Weiterhin ist es dem Kunden gestattet, von der Software die in der Kopierlizenz eingeschlossen ist, beliebig oft Kopien anzufertigen und diese kostenlos an seine eigenen Kunden weiterzugeben. Das Copyright der Bauset-Software muss dabei gewahrt werden Handel mit der Software gleich welcher Art ist ausdrücklich nicht gestattet.

 

Lieferung Bauset-Schnellkalkulation

Excel-Kalkulationsblätter(benötigt Microsoft Excel, das nicht im Lieferumfang enthalten ist) zur einfachen und schnellen Kalkulation eines Hauses durch Eingabe von Parametern. Insgesamt stehen über 40 Parameter zur Eingabe zur Verfügung. Die Parameter sind auf eigene Kalkulationsbedürfnisse anpassbar. Zusätzlich werden zum Preis auch Wohnfläche und Rauminhalt des Hauses berechnet.

 

Lieferung einer Kopierlizenz für die Software BAUSET PR-CAD Präsentations-Paket                                                                                

Die ideale Software zur Präsentation und Weitergabe von Bauset-Entwürfen an Dritte.

 

Zeichenfunktionen

In dien bestehenden Pläne kann mit den Bauset Zeichenfunktionen gezeichnet werden, ohne die Original Bauset-Daten zu ändern. Es können Symbole oder Bitmaps in die Pläne eingefügt werden, um es z. B. dem Bauherren zu  ermöglichen eine Möblierung vorzunehmen. Es können beliebige Texte in die Bauset-Pläne eingegeben werden, um z. B. damit der Bauherr z. B. Bemerkungen oder Änderungswünsche eintragen kann. Längen, Höhen, Winkel und Flächen können direkt in der Zeichnung gemessen werden. Die Pläne können gedruckt werden oder als Bitmap exportiert werden.

 

Graphische Echtzeitdarstellung

Schnelle farbige Darstellung des gesamten 3D-Modells oder beliebiger Ausschnitte. Farb-/Materialgestaltung über einfachste Eingabemaske oder Drag & Drop. Texturen, Transparenz, Architektur-Mapping, verschiedene Rendering-Algorithmen. Verschieben, vergrößern, verkleinern, drehen nach allen Richtungen. Ausgabe und Speichern der Bilder.

2.3    Vergünstigungen und Rabatte

2.4    Schulung

 

Während der Laufzeit des Vertrags kann der Kunde oder Mitarbeiter des Kunden  an allen stattfindenden Bauset-Seminaren in Elsenfeld zum Sonderpreis von € 245,-- pro Seminartag und € 125,-- pro halben Tag teilnehmen. Die Mindestteilnehmerzahl pro Seminar beträgt 3 Teilnehmer. Verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit, so wird der Tagessatz jährlich nach den neuen Kosten festgelegt.

2.5    Dienstleistung

 

Während der Laufzeit des Vertrags kann der Kunde bei Bauset Dienstleistung im Stundensatz zum Festpreis von € 79,-- für Mitarbeiter des Supports, bzw. € 98,-- pro Stunde für Mitarbeiter der Entwicklung bzw. Projektleitung erwerben. Verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit, so wird der Tagessatz jährlich nach den neuen Kosten festgelegt.

2.6    Aufnahme in die meinHausplaner Bauberater Datenbank

 

Während der ersten sechs Monate der  Laufzeit dieses Vertrags wird der Kunde gemäß den Bedingungen „Partnervertrag meinHausplaner Bauberater“ kostenlos in die meinHausplaner Bauberater Datenbank aufgenommen. Ab dem siebten Monat der Laufzeit des Vertrags entstehen für die Nennung in der meinHausplaner Bauberaterdatenbank die folgenden vergünstigten Gebühren, Landkreis des Firmensitzes € 29,-- statt € 41,25, weitere Landkreise € 9,95 statt € 16,25. 

3    Vertragsdauer

 

Die Laufzeit dieses Vertrages beginnt mit Lieferung der Bauset-Software.

 

Dieser Vertrag wird auf die in der Bestellung festgelegte Mindestlaufzeit geschlossen. Innerhalb dieser Zeit kann der Vertrag zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt werden.

 

Erfolgt keine fristgerechte Kündigung zum Ende der Mindestlaufzeit, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils 12 Monate. Er kann dann jeweils zum Ende der 12 Monats-Periode gekündigt werden.

 

Eine Kündigung dieses Vertrages, gleich aus welchem Grund, muss in jedem Fall schriftlich durch eingeschriebenen Brief erfolgen.

4    Gebühren

 

Mit Beginn dieser Laufzeit sind vom Kunden monatlich Gebühren zu entrichten. Die Gebühren richten sich nach der in der Softwarebestellung vereinbarten Mindestlaufzeit und der erworbenen Bauset Lizenzen. Die Monatsgebühren sind jeweils im Voraus zu entrichten. Sie sind spätestens am ersten Werktag des bezogenen Monats zur Zahlung fällig. Für den ersten Zeitraum bis zum Beginn des nächsten Monats ist ein diesem Zeitraum entsprechender Anteil mit Beginn der Laufzeit fällig.

 

Die Zahlung erfolgt per Einzugsverfahren. Der Kunde erklärt sich mit diesem Einzugsverfahren einverstanden. Wünscht der Kunde eine monatliche Rechnungsstellung oder stimmt dem Einzugsverfahren nicht zu, so stimmt der Kunde der Berechnung von € 5,-- pro Rechnung und Monat für das Erstellen und Versenden der Rechnung zu.

5    Hardwarevoraussetzungen

 

Die Leistungen dieses Vertrages gelten nur für Lizenzen, die auf Computersystemen installiert sind, die den jeweils aktuellen während der Laufzeit gültigen Mindestanforderungen für Bauset-Systeme entsprechen. Durch die Weiterentwicklung von Hardware und Software kann es sein, dass sich die Mindestvoraussetzungen für den Betrieb der Software ändern.

6    Softwarevoraussetzungen Hotline

 

Die Informations- und Supportdienste der Bauset-Hotline werden auf Basis der jeweils neuesten Bauset-Version geleistet.  Eine volle Hotline-Unterstützung kann durch die Anwenderbetreuer von Bott nur für die aktuelle Bauset-Version erfolgen. Für Bauset-Versionen, die zum Zeitpunkt der Beratung älter als zwei Jahre sind, kann keine Detailberatung mehr erfolgen.

7    Folgeinstallation von Softwareversionen

Die Einspielung neuer Programmversionen im Rahmen dieses Vertrages erfolgt ausschließlich durch den Kunden. Die Zusendung durch Bott erfolgt kostenlos.

 

Veranlasst Bott eine Folgeinstallation, gleich aus welchem Grund, ist der Kunde verpflichtet, die Installationsarbeiten und ggf. auch die Änderung der Systemdaten nach Anleitung von Bott umgehend kostenlos auszuführen.

 

Programme, auch Updates, werden stets unter dem neuesten von Bott für das BAUSET freigegebenen Betriebssystemen eines Rechners hergestellt. Sie können bei Bott nicht mehr unter früheren Betriebssystemen hergestellt werden. Im Bedarfsfall, wenn solche Programme bei Kunden auf früheren Betriebssystemen nicht einwandfrei laufen, muss der Kunde auf seine Kosten das Betriebssystem und ggf. die Hardware aufrüsten

8    Softwarekopien und Datensicherung durch den Kunden

Der Kunde hat das Recht und die Pflicht, die gelieferten Programme und Daten für den eigenen Gebrauch zur Datensicherung auf eigene Datenträger zu kopieren.

 

Der Kunde muss fortlaufend seine Daten in aktueller Form auf ein anderes als das Hauptmedium sichern, um sich selbst vor Verlusten zu schützen, und um ggf. fehlerhafte Daten gegen gesicherte austauschen zu können.

 

Dies gilt insbesondere vor der Anwendung von Sonderprogrammen (das sind z.B. Installationsprogramme und Datenumsetzungsprogramme bei Versionswechsel), bei denen eine Beeinflussung von Kundendaten aber nie gänzlich ausgeschlossen werden kann.

 

Der Kunde oder seine Mitarbeiter können sich nicht darauf berufen, diese Verpflichtung nicht gekannt zu haben. Die event. erforderliche Restaurierung der Daten erfolgt durch den Kunden auf seine Kosten.

 

Die Bauset-Software ist Kopiergeschützt. Eine Anfertigung von Kopien über die in diesem Vertrag gewährten Rechte ist ausdrücklich nicht gestattet.

9    Kosten nach Aufwand

Werden von Bott Leistungen erbracht, die nicht zu den v. g. Leistungen gehören, ist der Kunde mit der Verrechnung dieser Leistungen nach Aufwand einverstanden.

10    Voraussetzung Fehleranalyse und Fehlerbeseitigung

Alle Programme und Bibliotheken werden sorgfältig aufgestellt und geprüft. Sollten wider Erwarten noch offensichtliche Programmfehler vorhanden sein, werden sie von Bott im Rahmen dieses Vertrages beseitigt, soweit dies mit dem Kundensystem verträglich ist.

 

Grundvoraussetzung dafür ist, dass der Kunde eine exakte Fehlererzeugungsbeschreibung und ggf. auf Anforderung von Bott Daten liefert, mit denen der Fehler zielbewusst reproduziert und beseitigt werden kann.

 

Weitere Voraussetzungen dafür sind, dass der Kunde keinerlei Änderungen an den Programmen, den Datenträgern und der Hardware vorgenommen hat, nicht gegen die Grundregeln der Dokumentation verstoßen hat, und dass er ggf. alle von Bott gewünschten Angaben und Daten liefert.

 

Bei einem Verstoß gegen diese Voraussetzungen ist der Kunde mit einer Berechnung nach Aufwand einverstanden. Außerdem ist Bott in einem solchen Fall nicht zur Fehlersuche verpflichtet.

 

Ein solcher Fehler wird bei Bott im Rahmen der Gesamtwartung behandelt und ist in einer der nächsten Programmversionen beseitigt. Bis dahin genügt Bott seinen vertraglichen Verpflichtungen, wenn er bei eventuellen Fehlern einen Weg aufzeigt, auf dem solche Fehler umlaufen werden können.

 

Ist der Kunde der Meinung, bei dem Fehler handele es sich um einen schwerwiegenden Programmfehler, der Ihn bei der Bearbeitung wesentlich behindere, muss die vorgenannte Fehlererzeugungsbeschreibung unter Hinweis auf diese Behinderung schriftlich erfolgen.

11    Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Dritte keinen Zugriff auf Originale oder Kopien der Programme und Daten erhalten.

 

Mit der Lieferung einer neuen Version eines Programms oder Bibliothek ist eine ältere nicht mehr lieferbar und kann nicht im Rahmen dieses Vertrages gewartet werden.

 

Sind Programme des BAUSET bzw. Funktionsgruppen, gleich aus welchen Gründen nicht lieferbar, können daraus keine Rechtsansprüche hergeleitet werden. Das gleiche gilt, wenn Programmteile von Bott zurückgezogen oder durch andere ersetzt werden.

12    Haftung

Bott haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, dass Bott deren Vernichtung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht und der Käufer sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgestellt wird, mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

 

Bott übernimmt weder stillschweigend noch ausdrücklich eine weitergehende Haftung irgendwelcher Art. Auch eine Haftung für Verkäuflichkeit  und Eignung für einen bestimmten Zweck, sowie die Haftung für zufällige Schäden oder Folgeschäden, die sich aus der Bereitstellung, dem Betrieb, der Wartung oder der Verwendung der Programme und Daten ergeben oder damit zusammenhängen, sind damit ebenfalls ausgeschlossen.

13    Vertragsänderungen

Möchte Bott die Gebühren oder andere Bedingungen dieses Vertrages ändern, muss er dies dem Kunden mindestens vier Monate vorher ankündigen. Dies muss auch gleichzeitig vier Monate vor dem Quartalsende geschehen, um den Kunden eine fristgerechte Kündigung des Gesamtvertrages zu ermöglichen, wenn er mit dieser Änderung nicht einverstanden ist.

14    Zahlungsrückstand

Ist der Kunde mit Zahlungen aus dem Komplett-Service-Vertrag BAUSET, gleich aus welchen Grund, mehr als vier Wochen im Rückstand, ist Bott berechtigt, sämtliche Leistungen aus dem Komplett-Service-Vertrag BAUSET so lange zu verweigern, bis alle ausstehenden Beträge bei Bott eingegangen sind. Der Kunde kann aus dieser Verweigerung keinerlei Rechtsansprüche herleiten.

 

Das gleiche gilt für den Fall, dass der Kunde mit anderen Zahlungen

gegenüber Bott im Rückstand ist.

15    Sonstige Bedingungen

Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

Der Kunde hat nur für solche Forderungen ein Aufrechnungsrecht, die rechtskräftig festgestellt sind oder von Bott schriftlich anerkannt sind.

 

Sollte irgendeine Bestimmung dieses Vertrages aus irgendeinem Grund unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen davon unberührt. Die Parteien werden sich bemühen, an Stelle der unwirksamen Bestimmungen eine Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtlich wirksamer Weise am nächsten kommt.

 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für beide Parteien ist Aschaffenburg.

 

Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.